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Wir wollene einen Naturkindergarten für Stocksee

“Gehe nicht nur die glatten Straßen. Gehe Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt.“ Loris Malaguzzi

01.11.23 Beschluss der Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung spricht sich für die Errichtung eines Wald- bzw. Naturkindergartens aus und ist bereit, dafür die Infrastruktur zu schaffen und diese einem Träger für den Betrieb zur Verfügung zu stellen. Die baurechtlichen Voraussetzungen dafür sind zu prüfen. Weiterhin ist der Bedarf an Kita-Plätzen festzustellen und zur Auswahl eines Trägers ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

 

In den Haushalt 2024 sind Finanzmittel in Höhe von 53.800 EUR einzustellen und Fördermittel zu prüfen.

 

30.11.23 Bodenuntersuchungen abgeschlossen

Die Bodenuntersuchungen für einen beabsichtigten Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses wurde durch notwendige Untersuchungen für eine Spielfläche für Kinder erweitert. Dadurch ist der Nachweis erbracht, dass das untersuchte Gebiet durch einen Waldkindergarten genutzt werden kann.

 

Flurstück53 

 Untersuchungen

 

Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchungen bezogen auf den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze kann festgestellt werden, dass in den untersuchten Bereichen keine schädlichen Bodenveränderungen gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) § 2 Abs. 3 vorliegen. Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze ist auszuschließen. Einzige Ausnahme bildet aktuell genutzte Parkplatzfläche. Hier wurde eine Prüfwertüberschreitung jedoch nur mit tieferen Bodenhorizont von 0,3-0,6 munter GOK ermittelt. Bezogen auf den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze kann festgestellt werden, das in diesem Teilbereich eine schädliche Bodenveränderung gemäß Bundes-Boden- schutzgesetz (BBodSchG) §2Abs. 3vorliegen könnte. Eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze kann nicht ausgeschlossen werden.


Im Hinblick auf den Wirkungspfad Boden - Nutzpflanze hat die Gefährdungsabschätzung den Altlastenverdacht teilweise bestätigt.
Im Rahmen der Planung zur zukünftigen Nutzung ist zu prüfen, ob ein Anbau von Nutzpflanzen mi Bereich der aktuell genutzten Parkplatzfläche beabsichtigt ist. Wir der Bereich z. B. durch Bauwerke überbaut oder weiter als Parkfläche genutzt und ein Anbau mit Nutzpflanzen sich damit ausschließt, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Ist der Bereich jedoch für einen Anbau von Nutzpflanzen vorgesehen, müssten ni dem betroffenen Bereich ein Bodenaustausch bis ni eine Tiefe von 0,6 munter GOK erfolgen und ein geeigneter Austauschboden aufgebracht werden.